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IFRS-Rechnungslegung / BilMoG

Wir beraten Sie bei der Umstellung der HGB- Rechnungslegung zur IFRS- Rechnungslegung. Auch für mittelständische Unternehmen ist eine Umstellung auf die IFRS- Rechnungslegung auf Grund einer besseren, internationalen Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen und wegen einer verbesserten Eignung der Buchhaltungsauswertungen zur Unternehmenssteuerung unter Umständen überlegenswert.

Mit der Modernisierung des Bilanzrechts wird das Ziel verfolgt, das HGB-Bilanzrecht zu einer im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative weiter zu entwickeln und die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern. Dazu sollen bestehende handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte beseitigt und eine maßvolle Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS vorgenommen werden. Wir stellen Ihnen gerne mögliche Auswirkungen aus den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Entwurf) unternehmensindividuell dar.

Unsere Wirtschaftsprüfer Christoph Borst und Marc Kernchen sind bestens geeignet, Sie hierbei zu unterstützen.

Wir verweisen zudem auf die Prüfungsleistungen, die von der KBL Corporate Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht werden.