Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung
an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften zugestimmt. Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes
Jahressteuergesetz 2015. Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts
u. a. Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen
Definition des Begriffs der Erstausbildung und der Umsatzsteuer, z. B. durch
Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten. Die meisten Änderungen
gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben.
Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden
wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung
sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens
in diesem Jahr sein.
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